Das Leben Lieben mit Krebs
 

Organisatorische Tipps

 Führerschein mit Pflegegrad

Ich bin angesprochen worden, das ich mit Pflegegrad kein Auto mehr fahren dürfte. Grund für mich um hier mal etwas nach zu forschen.


Es gibt kein Gesetz, das ich mit einem Pflegegrad meinen Führerschein abgeben muss!


Einzig wichtig ist, dass ich noch fahrtüchtig bin, sei es auf psychischer oder physischer Ebene.

Der Gesetzgeber hat aufgelistet, wann diese Fahrtüchtigkeit gegeben, eingeschränkt oder nicht mehr gegeben ist. 

Diese Auflistung findet Ihr hier https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html


Es sollte beachtet werden, gesetzliche Betreuer oder pflegende Angehörige, denen eine Betreuung übertragen wurde, sind aufsichtspflichtig und für das Wohl der Pflegeperson  verantwortlich und können ggf. haftbar gemacht werden. Deswegen sollten pflegebedürftige Personen ehrlich zu sich selber sein und bei Beeinträchtigungen das Auto lieber stehen lassen.



"Taxischein" oder auch Verordnung einer Krankenbeförderung


Solch eine Verordnung bekommt ich für Eure Chemotherapie und auch für die Bestrahlung.
Wenn Ihr eine solche Verordnung bekommt, müsst Ihr diese als allererstes zu Eurer Krankenkasse schicken lassen und genehmigen lassen. Macht Ihr das nicht und bestellt das Taxi oder den Fahrdienst, kann es sein, dass Ihr auf den Kosten sitzen bleibt.


Wenn Ihr die Genehmigung erhalten habt, könnt Ihr die Verordnung nutzen und einen Dienst mit den Fahrten beauftragen. Aber auf die Fahrten mit der Verordnung sind nicht umsonst und Ihr müsst eine Zuzahlung leisten.


Abhängig von der Krankenkasse fällt auch die Zuzahlung zu den Fahrten unterschiedlich aus. Ich muss zum Beispiel für eine Fahrt zur Bestrahlung jeweils 5-10 Euro dazuzahlen. Die Zuzahlungshöhe beträgt 10 % und ist abhängig von den Kosten, die entstehen würden wenn ich so den Dienst bestellen würde.
Das heißt bei mir fällt pro Fahrt zur Chemotherapie oder Bestrahlung für den Tag eine Zuzahlung von 10 Euro an. 5 Euro für die hin und 5 Euro für die Rückfahrt.


Andere von denen ich gehört habe,  müssen nur bei der erste und letzte Fahrt zuzahlen, und der Rest ist frei.
Deswegen vorher beantragen und in der Genehmigung steht dann drin wie die Zuzahlung für dich aussieht.
Wenn Ihr unsicher seid, hat jede Krankenkasse eine Hotline bei der Ihr nachfragen könnt.
Ganz wichtig: Eine solche Verordnung gilt in der Regel nicht für die Antikörper Therapie!


Es gibt wie natürlich immer in Deutschland auch eine Ausnahme für die Genehmigungspflicht:


  • Du besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H", oder
  • Du hast den Pflegegrad 4 oder 5, oder
  • Du hast den Pflegegrad 3 und bist ärztlich bestätigt dauerhaft in deiner Mobilität eingeschränkt.


Ich würde hier trotzdem bei der Krankenkasse nachfragen und mir schriftlich geben lassen, dass du keine Genehmigung mehr brauchst.



Verordnung Lymphdrainage


Bei einem chronischen Ödem, kann das fachärztliche Personal bereits ab der ersten Verordnung 24 Behandlungen mit einer Frequenzempfehlung von 2x wöchentlich und 36 Behandlungen mit einer Frequenzempfehlung von 3x wöchentlich verschreiben. Anderenfalls werden vorerst nur sechs Behandlungen verschrieben. Die Verordnung ist für 3 Monate gültig.


Ganz viele Infos dazu findet Ihr unter Lymphverein.de

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